Die AfD Bezirksfraktion Hamburg-Mitte eine Anfrage bezüglich der steuerfinanzierten Taxifahrten für Hartz IV Empfänger, Wohnungslose und Migranten gestellt. Im Folgenden lesen Sie unsere Fragen und die Antworten. Im Anschluss finden Sie unsere Stellungsnahme zu den gegebenen Antworten.
Stellungsnahme der AfD Bezirksfraktion Hamburg-Mitte
Kosten für Taxifahrten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Grundsätzlich sind Beförderungskosten im Regelbedarf des SGB XII (Abteilung 7 „Verkehr“) berücksichtigt. Die Leistungsberechtigten zahlen die Kosten für Beförderung somit aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Regelbedarf und entscheiden im Rahmen ihrer Dispositionsfreiheit eigenständig über die Höhe der Mittel, welche sie für Beförderung ausgeben. Bevorzugt sollten für Fahrten aller Art Fahrkarten für den ÖPNV zur Verfügung gestellt werden Eine freigiebige zusätzliche Auszahlung von Taxikosten sollte die Ausnahme bleiben und nur nach Prüfung der Mittelverwendung erfolgen. Offensichtlich ist die Praxis in Hamburg restriktiver als in manchen anderen Bundesländern für die der Bund der Steuerzahler die dort entstandenen erheblichen Taxikosten kritisiert und Überprüfungen angemahnt hatte. Konkrete Kosten werden allerdings in Hamburg nicht ermittelt und können deshalb auf unsere Anfrage nicht genannt werden.
Stellungsnahme von Norbert Frühauf