+++ Pressemitteilung +++
Die Hamburger Polizei sprach für rund 7 Wochen ein strenges Demonstrationsverbot für propalästinensischen Kundgebungen in Hamburg aus. Doch dies sah das Hamburger Verwaltungsgericht anders und kippte diese Verordnung. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts aber rechtfertigt die „derzeitige Gefahrenprognose das generelle Verbot nicht“. Die „verfassungsrechtliche Bedeutung der Versammlungsfreiheit“, erklärt Gerichts-Pressesprecher Maximilian Tallich, „verlangt, dass eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit wirklich konkret droht“.
Der Fraktionsvorsitzende der Bezirksfraktion Hamburg-Mitte, Marc-Manuel Kunstmann, erklärt dazu:
Dieses Urteil ist eine Schade und ist für jeden Hamas-Anhänger ein Freibrief, um wieder auf den Straßen Hamburgs gegen den einzigen demokratischen Staat im Nahen Osten zu demonstrieren.
Zwar hält die AfD das Demonstrationsrecht für ein hohes Gut und auch schützenswert, jedoch werden auf vielen Hamas-Kundgebungen und Demos widerwärtige Anti-Israels Parolen gebrüllt und gehetzt.
Richter, die aus Gründen der Meinungsfreiheit, radikale Islamisten demonstrieren lassen, während sie GEZ-Verweigerer inhaftierten, haben deren Beruf so gar nicht begriffen.
AfD-Bezirksfraktion-Hamburg-Mitte, 11.12.2023