Die ‚Stadtteilschule Mümmelmannsberg‘ liegt inmitten der gleichnamigen Großwohnsiedlung im Stadtteil
Billstedt und beschult etwa zwei Drittel der Kinder des Stadtteils. In Richtung Norden befinden sich meh-
rere Sportplätze, die sich fast bis zum Gewässer ‚Steinfurths Dieck‘ erstrecken.
Augenzeugenberichten zufolge kommt es in den späten Abendstunden wiederholt zu Menschenansamm-
lungen auf den umliegenden Sportfeldern der Schule. So soll es auf dem Gelände regelmäßig zu religi-
ösen Ritualen in Form muslimischer Gebete kommen, die aufgrund der Vielzahl an Teilnehmern sowie
der elektronischen Verstärkung der Gebetsrufe deutlich und lautstark aufzunehmen seien und Anwohner
verunsichern würden
Kommentar der AfD-Bezirksfraktion Hamburg-Mitte

Gut zu wissen: die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit erlaubt auch Gebete auf öffentlichen Flächen. Wenn eine Bühne oder Sitzgelegenheiten aufgebaut werden sollen, kann dieses Vorhaben als erlaubnispflichtige Sondernutzung genehmigt werden. Frauke Petry soll einmal gesagt haben, „dass die Religion an den Küchentisch gehört.“ Diese Meinung zielt darauf ab, dass Glaubensbekenntnisse in den persönlichen Bereich oder den dafür zahlreich vorhandenen Orten gehören
und nicht in die Öffentlichkeit als Toleranzgebot gegenüber den Menschen, denen jede Religion aus welchen Gründen auch immer, verschlossen bleibt.