Das Bauvorhaben in der HafenCity für eine Schule soll nun anteilig einem Wohnkomplex weichen. 
Die AfD Fraktion Hamburg-Mitte findet das nicht in Ordnung und stellte diesbezüglich einen Anfrage an die Bezirksverwaltung, um den Sachverhalt zu klären. Lesen Sie im Folgenden die Fragen der AfD Fraktion Hamburg-Mitte und die Antworten der Bezirksverwaltung. Anschließend lesen Sie dazu unseren Kommentar zur Antwort.

 

Kommentar der AfD Fraktion zur Antwort der Bezirksverwaltung

„Das von Schulsenator Rabe gegenwärtig sehr gepriesene Schulmodell des Schulcampus, das mehrere staatliche Schulformen an einem Standort vereint, wird gegenwärtig auch in den Plänen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zur Schulentwicklung beziehungsweise zum Schulbau positiv betont und weiter ausgebaut. Dennoch bringt gerade diese Verbindung zweier unterschiedlicher Schulformen an einem Ort ganz besondere Bedarfe hinsichtlich der räumlichen Organisation, entsprechend der jeweiligen Ansprüche und Vorgaben, beispielsweise in der Verbindung von Grundschulen und Gymnasien, zahlreiche Herausforderungen mit sich, denen es für eine erfolgreiche Umsetzung des Modells konsequent zu entsprechen gilt.“
Klingt klug und vertrauenswürdig. Wäre es auch, wenn die ursprünglich vorgesehene Fläche von
11.000 qm für die neue sog. Clusterschule aus Gymnasium und Statteilschule entgegen der
Planungsphase 0 uneingeschränkt zur Verfügung stehen würde.
Diese ursprüngliche Entscheidung wurde zugunsten eines Wohnkomplexes revidiert. Somit
stehen für den Schulkomplex ungefähr die Hälfte der einst vorgesehenen Größe zur Verfügung.
Jedem Laien steht es offen, die Verkleinerung als Verschlechterung des Bauvorhabens zu beurteilen.
Besonders kritikwürdig ist die Planung für den Schulhof, für den jetzt nur noch ein schmaler Grundstücksstreifen zur Verfügung stehen soll.
Mit diesen Gedanken wird jede angemessene, zukunftsbezogene Planung für ein Projekt, das
Jahrzehnte Bestand haben soll, konterkariert.
Bleibt zu hoffen, dass die Bürgerinitiativen Erfolg haben werden, wenn die Ergebnisse der
Planungsausschreibung vorliegen.