Die AfD Bezirksfraktion Hamburg-Mitte stellte eine Anfrage zum „Lampedusa“-Zelt am Steindamm. Hier finden Sie die Drucksache samt der Antwort. Im Anschluss lesen Sie unsere Stellungsnahme zu der Antwort.
Kommentar zur Antwort der Bezirksverwaltung
Der Berg kreißte und gebar eine Maus… so oder ähnlich könnte die Antwort auf unsere AfD-Anfrage lauten. Seit 2016 versuchen die Parteien der Bezirksversammlung darauf hinzuwirken, das Projekt nicht mehr als Dauermahnwache zu bewerten und das Zelt in diesem Fall zu beseitigen. Ein Lampedusa-Sprecher sagte: „Für die Lampedusa ist die drohende Verbannung des Zeltes ein politischer Affront. Das Zelt hat längst Symbolcharakter: Wir protestieren gegen die rassistischen Angriffe der Hamburger und deutschen Politik.“ In diesem Schlagabtausch darf „indymedia“ nicht fehlen und fordert u.a. „Finger weg vom Lampedusa-Zelt.“ Mit Blick auf die vorhergehenden Bemühungen, die Grundlage des Zeltes zu bezweifeln, wäre es für unsere Fraktion wünschenswert gewesen, eine wirklich rechtlich fundierte Antwort einschließlich einer Diskussion der Partei-Beiträge (s.o.) zum Thema zu erhalten. Weiterhin wäre es interessant zu erfahren, wie lange eine „Dauermahnwache“ genehmigt wird. Gibt es dafür spezielle Hamburger Verwaltungsvorschriften? Diese Auskunft wäre für die Bürger hilfreich, die ebenfalls gerne eine „Dauermahnwache“ einrichten würden. Und: Könnte diese Antragsteller sich auch einen zentralen Platz aussuchen, ohne Rücksicht auf die Verkehrslage? So würden alle profitieren. Die Politik, weil sie bei einer Räumung keine bei ihnen unbeliebten Szenen der Auseinandersetzung mit unserer Polizei zu befürchten hätte, und die politisch interessierten Bürger, denen auch viele Probleme unter den Nägeln brennen, und die sie sehr gerne regengeschützt besprechen würden. Auch Inhalte für Dauer-Mahnwachen ließen sich leicht finden und wären ebenfalls für einen jahrelangen Gebrauch verwendbar. Mit einer Pauschalgenehmigung für ausnahmslos alle Menschen wäre der Frieden um das Lampedusa-Projekt wiederhergestellt. Aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern, die vermuten, dass hier eine Ausnahmeregelung getroffen würde, wäre der Wind aus den Segeln genommen. P.S. Welchen Umfang darf ein Zelt haben?