Diesen Sommer jährte sich der Ausfall des traditionellen und beliebten Stuttgarter Weindorfs auf dem Hamburger Rathausmarkt zum dritten Mal. Der Grund liegt im organisatorischen Bereich – nämlich dem Wegfall des einst vereinbarten Gebührenerlasses zwischen den beiden Städten Hamburg und Stuttgart. Die AfD Bezirksfraktion Hamburg-Mitte stellte hierzu der Bezirksverwaltung einige Fragen.

 

Kommentar der AfD Fraktion zur Antwort der Bezirksverwaltung

Die AfD-Anfrage zielt inhaltlich auf ein Ergebnis zur Bewertung der Frage,
ob in naher Zukunft mit einem Aufleben des Weindorfes zu rechnen
ist.
1985 fand zum ersten Mal das Stuttgarter Weindorf in Hamburg statt. Ein
gegenseitiger Gebührenerlass wurde mit der Belebung der Innenstadt
begründet.
Zu der Zeit gab es immer wieder Versuche, die besonders während der
Abendstunden ruhige Innenstadt mit offenen Restaurants und Events
aufzufrischen. Hier könnte das Alsterfest von Peter Ahrweiler ein erster
Meilenstein für eine beispielhafte ideenreiche Planung gewesen sein. Weitere folgten, in
größerem Abstand,  jeweils verbunden mit einer risikobehafteten Eigeninitiative.
Seit Jahren hat sich nun das Blatt gewendet, und es besteht deshalb kein weiterer
Anlass, privatwirtschaftliche Tätigkeit durch Erlass der Standgebühren
zu subventionieren.
Wie der Antwort zu entnehmen ist, war die Gebührenbefreiung schon
zu seiner Entstehung eine nicht zu akzeptierende Verwaltungsentscheidung.
2016 ist sie als Bumerang zurückgekehrt und hat Unmut und Verdruss hervorgerufen. Bedauerlich für das Weinfest und seine vielen Gäste, aber unabdingbar
für korrektes und transparentes Verwaltungshandeln.

von UB