Kommentar der AfD Fraktion zur Antwort der Bezirksverwaltung
Überlastungsanzeigen sind dann ein angemessenes Merkmal betrieblicher Verständigung, wenn Gefahr besteht, dass ein überhöhter Arbeitsanfall zur Schädigung Dritter führen kann. Der betroffene Arbeitnehmer informiert seinen Vorgesetzten/Arbeitgeber und entlastet sich damit für evtl.
Folgen der persönlichen Überlastung.
Jeder wird einsehen, dass der LKW-Fahrer, der seine Lenkzeiten überschritten hat, auf den nächsten Parkplatz fährt und dort seine Ruhepausen einhält. Gleiches gilt für Ärzte oder Pfleger, deren Konzentration durch dienstliche Überlastung so weit reduziert ist, dass die Gefahr der Gefährdung der Patienten, zu Pflegenden besteht. Weitere Berufsgruppen stehen ebenfalls im Spannungsfeld eigener Leistung und möglicher Fremdgefährdung. Mitnichten reicht ein subjektiver Eindruck. Vielmehr ist eine nachvollziehbare Vorgehensweise durch eine Anzeige erforderlich.
Nachfolgendes Schema könnte hilfreich sein:
- Datum
- Name
- betroffener Bereich
- konkrete Situationsbeschreibung, die zur Überlastung führt
- dienstliche Folgen, wie Beschwerden der Patienten/Bewohner/Angehörigen,
- persönliche Folgen, wie stressbedingte Erkrankungen etc.
- organisatorische Folgen, wie unerledigte Arbeiten
- vorheriger ergebnisloser mündlicher Hinweis an den Arbeitgeber
- Abhilfebegehren
- Unterschrift
Wichtig ist, dass die Situation so konkret wie möglich beschrieben wird.
Somit erscheint die Antwort unzureichend. Uns Bürger interessiert, warum es
zu personellen Engpässen kommt und welche Abhilfe geschaffen wurde.
Zahlen allein sagen nichts!